Die EU-KI-Verordnung tritt ab August 2026 vollständig in Kraft. Seit Februar 2025 gilt bereits die KI-Kompetenzpflicht. Was Unternehmen jetzt beachten müssen – und welche Bußgelder drohen.
Die Europäische Union hat mit der KI-Verordnung (AI Act) das weltweit erste umfassende Regelwerk für Künstliche Intelligenz geschaffen. Seit Februar 2025 gelten bereits erste Pflichten, ab August 2026 wird das Gesetz vollständig durchgesetzt. Für deutsche Unternehmen bedeutet dies: Handeln Sie jetzt, bevor empfindliche Bußgelder drohen.
Der rechtliche Rahmen im Überblick
Die KI-Verordnung verfolgt einen risikobasierten Ansatz und unterscheidet zwischen verschiedenen Kategorien von KI-Systemen. Während sogenannte "normale" KI-Anwendungen wie Chatbots oder Übersetzungstools relativ wenig reguliert werden, unterliegen Hochrisikosysteme strengen Auflagen. Dazu zählen etwa KI-Systeme im Personalwesen, in der Kreditvergabe oder in der kritischen Infrastruktur.
Der Bußgeldrahmen ist beachtlich: Bei Verstößen gegen die KI-Verordnung drohen Geldbußen von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für kleine und mittlere Unternehmen gelten zwar reduzierte Sätze, doch auch diese können existenzbedrohend sein.
Die KI-Kompetenzpflicht gilt bereits
Eine der wichtigsten Neuerungen, die bereits seit dem 2. Februar 2025 in Kraft ist, betrifft die sogenannte KI-Kompetenzpflicht. Unternehmen müssen sicherstellen, dass alle Mitarbeiter, die mit KI-Systemen arbeiten, über ausreichende Kenntnisse verfügen. Dies umfasst nicht nur die technische Bedienung, sondern auch das Verständnis für Risiken und mögliche Schadensszenarien.
Die Schulungspflicht gilt unabhängig davon, ob ein Unternehmen selbst KI entwickelt oder lediglich als Anwender ("Betreiber") tätig ist. Auch wer nur Microsoft Copilot, ChatGPT oder andere KI-gestützte Tools im Arbeitsalltag nutzt, muss seine Belegschaft entsprechend qualifizieren.
Hochrisikosysteme erfordern besondere Sorgfalt
Für Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen gelten zusätzliche Pflichten. Sie müssen technische und organisatorische Maßnahmen definieren, das System kontinuierlich überwachen und Protokolle mindestens sechs Monate aufbewahren. Besonders wichtig: Wenn KI-gestützte Entscheidungen natürliche Personen betreffen – etwa bei Bewerbungsverfahren oder Bonitätsprüfungen –, müssen die Betroffenen über den Einsatz des Systems informiert werden.
Diese Transparenzpflicht überschneidet sich mit den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die bei automatisierten Entscheidungen ebenfalls Informationspflichten vorsieht. Unternehmen stehen damit vor der Herausforderung, beide Regelwerke gleichzeitig einzuhalten.
Ab August 2026: Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte
Eine weitere wichtige Neuerung tritt am 2. August 2026 in Kraft: die Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte. Unternehmen müssen dann offenlegen, wenn Texte, Bilder oder Videos durch Künstliche Intelligenz erzeugt oder manipuliert wurden – sofern diese geeignet sind, Menschen über ihren Ursprung zu täuschen.
Dies betrifft insbesondere Marketing-Abteilungen, die KI für Content-Erstellung nutzen, aber auch Unternehmen, die synthetische Medien in ihrer Kommunikation einsetzen. Die Regelung zielt darauf ab, das Vertrauen in digitale Inhalte zu stärken und die Verbreitung von Deepfakes einzudämmen.
Handlungsempfehlungen für Unternehmen
Angesichts der komplexen Rechtslage empfiehlt sich ein strukturiertes Vorgehen. Zunächst sollten Unternehmen eine Bestandsaufnahme aller eingesetzten KI-Systeme durchführen und diese nach Risikokategorien klassifizieren. Anschließend gilt es, Schulungsprogramme für die Belegschaft aufzusetzen und Compliance-Prozesse zu etablieren.
Besonders wichtig ist die Dokumentation: Die KI-Verordnung verlangt, dass Unternehmen nachweisen können, welche Maßnahmen sie zur Risikominimierung ergriffen haben. Eine lückenlose Dokumentation kann im Streitfall entscheidend sein.
Fazit
Die EU-KI-Verordnung stellt Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen, bietet aber auch Chancen. Wer frühzeitig in Compliance investiert, kann sich als vertrauenswürdiger Partner positionieren und Wettbewerbsvorteile erzielen. Die Zeit zum Handeln ist jetzt – bevor die Vollstreckung im August 2026 beginnt.
Quellen:
[1] PSP München: "Was die KI-Verordnung für den deutschen Mittelstand bedeutet" (20.01.2026)
[2] ad-hoc-news.de: "KI-Verordnung zwingt deutsche Firmen zum Handeln" (30.01.2026)
[3] EY: "Die EU-Grenzen der künstlichen Intelligenz" (15.01.2026)
[4] ru.law: "KI-Kennzeichnungspflicht ab dem 2. August 2026" (20.01.2026)
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