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DER VOLLSTRECKER:

DER VOLLSTRECKER: TESTAMENT AUFSETZEN, LEBENSLEISTUNG ERHALTEN!

Fotos: Markus Kroha | Text: Frank Beushausen
Fotos: Markus Kroha | Text: Frank Beushausen

Der Steuerberater und Testamentsvollstrecker Ralf Burggraf erklärt, warum gerade Unternehmer sich rechtzeitig um ihren Nachlass kümmern sollten Barvermögen zu vererben, mag noch relativ einfach sein. Probleme tauchen aber auf, wenn es mehrere Erben gibt oder wenn ein Unternehmen vererbt werden soll.

Viele Unternehmer scheuen davor zurück, sich frühzeitig mit einer der wichtigsten Fragen überhaupt zu beschäftigen: Wie soll es nach meinem Tod mit der Firma weiter- gehen? Wer soll was erben, und wie wird der Fortbestand meiner Lebensleistung gesichert? Der Testamentsvollstrecker Ralf Burggraf weiß, worauf es beim gezielten Vererben ankommt. Zugegeben: Wer denkt schon gern an das eigene Ableben? Das Aufsetzen eines Testaments auf die lange Bank zu schieben, hat allerdings möglicherweise fatale Folgen!

„Gerade für Unternehmer gilt: Wer seinen Nachlass nicht rechtzeitig regelt, riskiert, dass seine Lebensleistung zunichtegemacht wird. Im schlimmsten Fall bedeutet es den Ruin einer Firma, oder das Vermögen geht direkt an den Fiskus“, meint Ralf Burggraf, Steuerberater und Testamentsvollstrecker aus Leidenschaft.

Das „Danach“ regeln, bevor es zu spät ist! Seiner Erfahrung nach leben erstaunlich viele Unternehmer in dem Irrglauben: „Es hat ja noch viel Zeit.“ Seltsamerweise seien es oft Führungspersönlichkeiten, die ihre Firma mit Leidenschaft, und hoher Rationalität über Jahr- zehnte hinweg zum Erfolg geführt haben. Doch wenn es um das „Danach“ gehe, regierten eher Emotionen und Zögerlichkeit. „Meistens liegt dahinter das Unbehagen, sich mit dem Tod zu beschäftigen – so als ob man ihn herausfordert und früher betroffen wäre, nur weil man Vor- sorge trifft“, so Ralf Burggraf weiter.

Hierbei werde jedoch zweierlei vergessen: zum einen das hohe Interesse des Erblassers, das Erbe den aus seiner Sicht geeigneten Personen zugänglich zu machen – und zum anderen die Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern, den Bestand der Firma und der Arbeitsplätze zu sichern.

Expertenwissen in allen relevanten Fragen bündeln Als zertifizierter Testamentsvollstrecker sowie als Inhaber seiner Kanzlei für Steuerberatung, Unternehmensberatung und Wirtschaftsprüfung mit Sitz in Fürstenfeldbruck legt Burggraf großen Wert darauf, seine Mandanten hinsichtlich eines Testaments frühzeitig zu beraten und den Weg für eine reibungslose Abwicklung zu ebnen. Er sagt: „Es sind häufig sowohl betriebswirtschaftliche als auch erbrechtliche und andere juristische Fragen zu klären – gerade wenn es um die Umsetzung des letzten Willens und eine Unternehmensnachfolge geht. In diesem Fall müssen Rechtsanwalt, Steuerberater und gegebenenfalls Vermögensberater bzw. -verwalter ein Team bilden, um dem Wunsch des Erblassers entsprechend für eine sichere Vollstreckung des Testaments zu sorgen.“

Ein besonderer Vorteil der Burggraf-Gruppe: Hier kümmern sich nicht nur hoch qualifizierte Steuerberater um die Mandanten, sondern u. a. ein Fachanwalt für Erbrecht – eine ideale Konstellation, um ein Testament im Sinne des Mandanten „wasserdicht“ zu gestalten. Zudem ist Burggraf als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge (AGT) e.V. bestens mit Experten unterschiedlicher Wissensgebiete vernetzt.

Streitigkeiten vermeiden Seine Erfahrung zeigt: Ein Testament ist nur selten ver- zichtbar, etwa wenn ein einziger Nachkomme das Erbe antreten soll. Hier wird auch in der Regel kein Testamentsvollstrecker benötigt – höchstens ein Steuerberater, der die Abwicklung unterstützt. Schwieriger wird es, wenn das Erbe auf mehrere Personen verteilt wird und die Erbmasse nicht ausschließlich aus einem leicht zu splitten- den Barvermögen besteht. Streitigkeiten sind dann oft vorprogrammiert.

Schutz vor Wertverlust und Gläubigern So beginnt die Arbeit des Vollstreckers lange vor dem Ableben des Erblassers. Was möchte der Mandant an wen vererben? Wie lässt sich dies realisieren? Und: Wie lassen sich der Betrieb und der Familienfrieden gleicher- maßen erhalten? „Hier wird es zu Konflikten kommen, wenn die Ziele nicht deckungsgleich sind – zum Beispiel, weil sich jemand übergangen fühlt. Solche Abwägungen stehen gegenüber den steuerlichen Aspekten einer Testamentsvollstreckung deutlich im Vordergrund“, weiß Ralf Burggraf. Seines Erachtens erfüllt die Testamentsvollstreckung da- mit eine doppelte Schutzfunktion: Erstens schützt sie den Nachlass vor den Erben und zweitens den Nachlass und damit die Erben vor dem Zugriff eventueller Gläubiger der Erben.

Dauertestamentsvollstreckung für langfristige Lösungen Nicht zuletzt in einem solchen Fall biete sich eine sogenannte Dauertestamentsvollstreckung an. Diese ist zwar wie eine „normale“ Vollstreckung befristet, kann jedoch über einen längeren Zeitraum dafür sorgen, dass der letzte Wille des Verstorbenen erfüllt wird. Beispielsweise kann der Vollstrecker so gewährleisten, dass ein Vermögen, sofern beabsichtigt, nicht an die Vorerben, sondern an die nachfolgende Generation fällt. Auch wenn ein Erbberechtigter minderjährig, behindert oder überschuldet ist, kann eine Dauertestamentsvollstreckung die beste Lösung darstellen.

„Alternativ kann auch eine bestehende Stiftung begünstigt oder eine neue gegründet werden. Die Gestaltungsspielräume müssen allerdings im Vorfeld klar definiert sein“, betont Ralf Burggraf.

Weitere Infos:

www.burggraf-gruppe.de BURGGRAF STEUERBERATUNGS- GESELLSCHAFT mbH FEUERHAUSSTRASSE 12 82256 FÜRSTENFELDBRUCK


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